Arbeitsspektrum

Unser Leistungsumfang beinhaltet insbesondere folgende Planungsleistungen:

  • Erstellen von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) mit Begründung und Umweltbericht gemäß §§ 5 und 8 BauGB,
  • Erstellen von Satzungen gemäß § 34 Absatz 4 BauGB,
  • Erstellen von Gestaltungssatzungen,
  • Erstellen von landschaftspflegerischen Begleitplänen für den Straßen- und Wegebau und die Verlegung von Leitungen,
  • Erstellen von Eingriffs- Ausgleichsbilanzen nach jeweiligem Landesrecht,
  • Überplanung von Wochenendhausgebieten einschließlich der Nutzungsänderung zum Wohnzweck.

BildZum Verfahrensmanagement gehören nach Absprache:

  • Vorbereitung der Verträge, einschließlich städtebaulichem Vertrag und Durchführungsvertrag nach §§ 11 und 12 BauGB,
  • Antragstellung an die obere Naturschutzbehörde, falls sich das Plangebiet in einem Schutzgebiet befindet,
  • Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretungen (Bereitstellung der Beratungsvorlagen, der Beschlussentwürfe und Bekanntmachungen),
  • Beteiligungsverfahren nach §§ 3,4 BauGB mit Vorbereitung der Abwägungsprotokolle, Benachrichtigung der beteiligten Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
  • abschließende Zusammenstellung der Verfahrensakte.

Wir beraten Sie auch gerne zu allen Fragen des Bauplanungsrechts. Sie haben z. B. Probleme mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde wegen unerlaubter An- und Umbauten an Ihrem Wohngebäude oder Wochenendhaus? Evtl. erhielten Sie eine Ordnungsverfügung mit einer Rückbauforderung? Wir können Ihnen nicht für alle Konflikte eine befriedigende Lösung versprechen. Aber sollte es eine Lösung geben, so finden wir sie!